Coaching-Programme für Antikorruptionsbeauftragte?

Illustration: Große Hand hilft Menschen über Felsspalte

Artikel von Anke Weigend im Magazin Innovative Verwaltung

Das Fachmagazin für modernes Verwaltungsmanagement Innovative Verwaltung veröffentlichte in der Rubrik Strategie | Compliance seiner Oktoberausgabe 2025 einen von Anke Weigend – Leiterin unseres Kompetenzzentrums Coaching – verfassten Artikel, den wir hier mit Erlaubnis des Verlags wiedergeben dürfen:

Ihre Rolle ist oft unklar, die Widerstände groß. Dafür sind die Anforderungen an Antikorruptions­beauftragte hoch – und damit der Stress und die Belastung. Wie sie bei ihrer anspruchsvollen Tätigkeit unterstützt werden können.

Die Unvollendeten – so sehen sich nach Aussage eines erfahrenen Dozenten aus dem Kompetenzzentrum Antikorruption der dbb akademie GmbH häufig die Antikorruptions­beauftragten von Bund, Ländern und Kommunen angesichts zahlreicher Herausforderungen, aber geringer Wirksamkeit und Wertschätzung. Denn auch wenn Konsens besteht, dass Korruption in einer zunehmend komplexen und globalisierten Welt ein ernst zu nehmendes Problem ist, das nicht nur die Integrität von Unternehmen, sondern auch das Vertrauen in öffentliche Institutionen untergräbt, bleiben die Präventiv­maßnahmen und die dafür bestellten Beauftragten meist ungeliebt.

Antikorruptionsbeauftragte sollen die umfangreiche rechtliche Materie beherrschen, Ansprechpersonen für Mitarbeitende, Vorgesetzte sowie Bürgerinnen und Bürger sein, die Beschäftigten durch Fortbildungs­maßnahmen aufklären und sensibilisieren, die Umsetzung und Einhaltung von Richtlinien kontrollieren, Korruptions­anzeichen beobachten, bewerten und die Gefahr von Verstößen zu minimieren versuchen. Wenn sie Fälle von Korruption feststellen, müssen sie sie melden, die Dienstellenleitung beraten und bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über dienst- und strafrechtliche Sanktionen mitwirken. Das erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch die Fähigkeit, rechtliche Informationen und Vorgaben adäquat zu verarbeiten, weiterzugeben und mögliche Konsequenzen bei Fehlverhalten verständlich zu kommunizieren.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben Antikorruptions­beauftragte ein Recht auf Information und ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellen­leitung. Gelegentlich ist mit der Beauftragung auch eine Beförderung verbunden.

Es bleibt ihnen allerdings versagt, disziplinarisch einzugreifen oder als Untersuchungsführende in Disziplinarverfahren wegen Korruption tätig zu werden. Antikorruptions­beauftrage bleiben weisungsabhängig und unterliegen der Schweigepflicht über bekannt gewordene persönliche Verhältnisse von Beschäftigten. Oft erhalten sie trotz großer Arbeitsbelastung kein bestimmtes Stundenbudget zur Erfüllung ihrer Aufgaben, geschweige denn eine Freistellung von ihrem eigentlichen Job. Eine weitere Heraus­forderung besteht darin, die rechtlichen Regelungen wie Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, die nicht in allen Bundesländern und auf allen Ebenen einheitlich sind, mit den praktischen Gegebenheiten der Organisation und der dort herrschenden Kultur in Einklang zu bringen.

Ein zentrales Problem für Antikorruptions­beauftragte ist häufig der Umgang mit internem Widerstand. So müssen sie zum Beispiel bei der Durchführung einer Risikoanalyse oder von verpflichtenden Informations- und Schulungs­maßnahmen mit fehlender Kooperation und Ablehnung rechnen. Manche Kolleginnen und Kollegen sehen die Teilnahme an den verpflichtenden Maßnahmen als Zeitverschwendung an und können der ganzen Thematik nur wenig abgewinnen. Vielfach fühlen sie sich sogar unter Generalverdacht gestellt. Oft fehlt auch die ernst gemeinte Unterstützung der Vorgesetzten, die Präventions­maßnahmen auch eher als lästig empfinden. Der Umgang mit Widerständen erfordert ein hohes Maß an Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Überzeugungskraft und Resilienz.

Zudem können die Entscheidungen von Antikorruptionsbeauftragten nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Implikationen haben. Die Beauftragten stehen daher mitunter komplexen ethischen Dilemmata gegenüber. So kann die Entdeckung von Korruption innerhalb der eigenen Organisation zu einem Konflikt zwischen Loyalität gegenüber der Organisation und der Verpflichtung zur Aufdeckung von Fehlverhalten führen. Die Entscheidungs­findung in solchen Situationen erfordert ein hohes Maß an Inte grität und die Fähigkeit, verschiedene Perspektiven einzunehmen sowie die potenziellen Konsequenzen für die betroffenen Beschäftigten und die gesamte Organisation abzuschätzen. Hierfür ist die Entwicklung eines klaren ethischen Entscheidungs­rahmens unerlässlich.

So kann Coaching helfen

Die Aufgabe der Antikorruptions­beauftragten kann also psychisch und physisch sehr belastend sein und zu erheblichem Stress führen. Die Beauftragten müssen daher effektive Strategien zum Stress­management entwickeln, um ihre eigene Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie ein gesundes Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben zu erhalten und um einen Burn-out zu vermeiden. Dabei kann das Coaching helfen.

Coaching ist eine strukturierte, interaktive und zeitlich begrenzte Intensivbegleitung von Einzelpersonen und Teams durch einen Coach. In einem geschützten und vertraulichen Rahmen werden gemeinsam stimmige Lösungen für unterschiedliche Anliegen oder Probleme erarbeitet. Dafür setzt der Coach professionelle systemische Gesprächs- und Fragetechniken sowie ausgewählte und für die Situation passende Coaching-Tools ein.

Rollenklärung ist ein häufiges Anliegen in Coaching-Prozessen, da sich im Berufsalltag widersprüchliche Rollen­erwartungen auf allen (Hierarchie-)Ebenen zeigen. Für Antikorruptionsbeauftragte ist die Rollenklärung essenziell, um nicht zwischen gegenläufigen Erwartungen zerrieben zu werden. Als Tool kann hier zum Beispiel der »Rollenkompass« zum Einsatz kommen. Er hilft dabei, explizite und implizite Rollenerwartungen des Organisations­umfelds, eigene Rollen­orientierungen, Ressourcen und Hemmnisse zu identifizieren und daraus Ausbau- oder Veränderungs­optionen abzuleiten.

Zur Stärkung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit im Umgang mit Gegenwehr empfehlen sich die Identifizierung und Analyse der bei den Beauftragten bereits vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen sowie die Vermittlung bestimmter offener Frage-, Gesprächs- und Moderations­techniken, die Ängste nehmen und Widerstände auflösen können. Um die Gründe für Widerstände seitens der Beschäftigten zu identifizieren und gezielt auf sie einzugehen, kann eine »Motivationsmatrix« genutzt werden.

Bei der Bewältigung ethischer Dilemmata können beispielsweise Tools wie die Auseinander­setzung mit dem »Inneren Team« sowie der »Wertehierarchie« zum Einsatz kommen. Sie machen die Stärke der inneren Anteile sowie die Rangfolge der gelebten Werte sichtbar.

Bei der Entscheidungsfindung können zum Beispiel das »Perspektivenrad« oder das »Tetralemma« unterstützen, wenn das rein rationale Abwägen von Vor- und Nachteilen nicht mehr weiterhilft. Die dabei möglichen körperlichen und emotionalen Reaktionen können den Weg zur Entscheidungs­findung weisen.

Beim Umgang mit Stress und Belastung helfen Stress­management-Strategien und Achtsamkeits­übungen. Sie sind darauf ausgerichtet, die Aufmerksamkeit bewusst und ohne Wertung auf den gegenwärtigen Moment zu fokussieren und automatische Reiz-Reaktions-Muster zu unterbrechen. Das »Stabile Lebensgebäude« bietet sich als Tool vor allem dann an, wenn die Optimierung der Selbstmanagement-Fähigkeiten in den Kontexten Life-Balance und Stress­bewältigung ansteht. Die Visualisierung eines Hauses mit Fundament für Sinn und Werte, Seitenwänden für Gesundheit und Fitness sowie Familie und soziale Kontakte und Dach für Arbeit und Leistung setzt oft ungeahnte Kreativität frei.

Die Rolle der Antikorruptions­beauftragten ist von großer Bedeutung für die Integrität und das Ansehen von Organisationen. Coaching bietet hier wertvolle Unterstützung, um die Herausforderungen dieser Position zu meistern und die persönliche sowie berufliche Entwicklung der Beauftragten zu fördern. Die Investition in Coaching ist also eine sinnvolle Entscheidung für Organisationen. Das Fragezeichen im Titel sollte also durch ein Ausrufezeichen ersetzt werden!

Innovative Verwaltung 10/2025

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